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VerfGH Sachsen, 22.11.2001 - 41-IV-01 |
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- BVerfG, 22.03.2000 - 2 BvR 300/00
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei verspäteter Vorlage von zur …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.11.2001 - 41-IV-01
Der bloße Verweis auf Akten oder nicht innerhalb der Beschwerdefrist mit vorgelegte Schriftsätze oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132] - st. Rspr.; vgl. ferner BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 22.3.2000, NJW 2001, 1203). - VerfGH Sachsen, 29.08.1996 - 6-IV-95
Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.11.2001 - 41-IV-01
Der bloße Verweis auf Akten oder nicht innerhalb der Beschwerdefrist mit vorgelegte Schriftsätze oder sonstige Unterlagen, aus denen der Verfassungsgerichtshof den entscheidungserheblichen Sachverhalt erst selbst von Amts wegen zu ermitteln hätte, genügt nicht (Beschlüsse des VerfGH vom 16.9.1994 - Vf. 17IV-93 - und vom 29.8.1996 - Vf. 6-IV-95, JbSächsOVG 4, 129 [132] - st. Rspr.; vgl. ferner BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 22.3.2000, NJW 2001, 1203).